Weitere Angebote

Kinderbeistand

Im Mittelpunkt der Tätigkeit des Kinderbeistands steht das Kind bzw. der Jugendliche. Während eines pflegschaftsgerichtlichen Verfahrens bietet der Kinderbeistand einen geschützten und neutralen Raum, in dem Gedanken, Gefühle, Fragen und Sorgen offen angesprochen werden können.

Kinderbeistände sind vom Gericht bestellte, psychosozial geschulte Fachpersonen. Als unabhängige und qualifizierte Vertrauenspersonen stehen sie Kindern und Jugendlichen in hochstrittigen Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren zur Seite.

Alles, was dem Kinderbeistand anvertraut wird, unterliegt der gesetzlichen Verschwiegenheit. Der Kinderbeistand informiert das Kind bzw. den Jugendlichen altersgerecht über das Verfahren und unterstützt es dabei, Wünsche, Bedürfnisse und Sichtweisen gegenüber dem Gericht verständlich zum Ausdruck zu bringen. Der Kinderbeistand übernimmt dabei eine Informations- und Begleitfunktion und fungiert als „Sprachrohr des Kindes“.

Psychosoziale Beratung

Nicht jede belastende Lebenssituation erfordert eine längerfristige Psychotherapie. Die psychosoziale Beratung bietet eine zeitlich begrenzte Begleitung bei persönlichen, familiären oder beruflichen Herausforderungen. Sie unterstützt dabei, belastende Situationen zu ordnen, neue Perspektiven zu entwickeln und individuelle Handlungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Im Mittelpunkt stehen die aktuellen Anliegen und die Aktivierung vorhandener Ressourcen.