Erstgespräch und Ablauf

Terminvereinbarung

Ich lade Sie ein sich mit mir per Telefon, Mail oder über das Kontaktformular in Verbindung zu setzen, um ihr Anliegen kurz zu beschreiben und einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren. Bitte hinterlassen Sie mir auf der Mailbox eine Nachricht, ich rufe verlässlich innerhalb von 24h zurück.
Aus organisatorischen und raumtechnischen Gründen bitte ich Sie direkt zum Termin zu erscheinen.

Erstgespräch

Im Erstgespräch können wir uns kennenlernen und Sie können mir Ihre Anliegen schildern. Dieses Gespräch dient dazu, eine vertrauensvolle Basis zu schaffen und Ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele zu verstehen. Sie haben die Möglichkeit, alle Fragen zu stellen, die Ihnen auf dem Herzen liegen. Hier werden auch organisatorische Aspekte des psychotherapeutischen Verfahrens besprochen, wie die Terminhäufigkeit, Notfallvereinbarungen und Absageregelung.

Das Erstgespräch soll Ihnen helfen, sich ein Bild von der Therapie zu machen und zu entscheiden, ob Sie sich in meiner Praxis gut aufgehoben fühlen. Es ist der erste Schritt eines gemeinsamen Prozesses. Das Erstgespräch dient als Einstieg in die Psychotherapie und dauert eine volle Sitzungseinheit (50 Minuten), um Ihre Anliegen ausführlich zu besprechen. Daher wird das Erstgespräch zum gleichen Tarif wie eine reguläre Sitzung abgerechnet.

Dauer & Häufigkeit

Eine psychotherapeutische Einheit dauert 50 Minuten und findet in der Regel wöchentlich statt (bei Bedarf auch zwei Mal pro Woche oder in Form von Doppeleinheiten).

Ich rechne insgesamt drei Termine (drei Einheiten à 50 Minuten) zum gegenseitigen Kennenlernen ein, welche bereits Teil des psychotherapeutischen Prozesses sind. Ich nutze bei diesen ersten Terminen ein offenes therapeutisches Interviewverfahren. Wir nehmen uns Zeit Ihre Anliegen und Wünsche zu verstehen, sowie Therapieziele zu formulieren. Erste Erfahrungen mit Hypnose sind angedacht.

Nach der Kennenlernphase wird eine erste Einschätzung der Therapiedauer getroffen und hängt von einigen Faktoren ab (Beschwerdebild, Dauer der Beschwerden, Wünsche, Anliegen, etc.).

Informationen zu therapeutischen Rahmenbedingungen 

Honorar und Zahlungsmodus


 Die Kosten für eine psychotherapeutische Sitzung (inkl. Erstgespräche) belaufen sich auf 80,-. Ich habe ein Kontingent an Therapieplätzen mit Sozialtarifen. Bitte sprechen Sie mich direkt darauf an.

Ich verrechne mein Honorar in bar direkt nach unserem Gespräch (bitte den Betrag idealerweise genau mitbringen). Mit der Krankenkasse kann nicht abgerechnet werden. Bei einigen privaten Krankenversicherungen gibt es eine Möglichkeit zur Refundierung - bitte erkundigen Sie sich eigenständig. 

Absageregelung


Für den Fall, dass Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie diesen 48 Stunden vorher telefonisch oder schriftlich abzusagen. Wird ein Termin nicht rechtzeitig abgesagt erlaube ich mir das vereinbarte Honorar zu verrechnen.

Verschwiegenheitspflicht


 Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision unterliege ich der absoluten Verschwiegenheitspflicht gemäß gesetzlicher Vorgaben (§ 15 PthG). Diese dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen Klient:in und Psychotherapeut:in.

Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision


Ein:e „Psychotherapeut:in in Ausbildung unter Supervision“ befindet sich in einer fortgeschrittenen, mehrjährigen Ausbildungsphase und darf eigenverantwortlich psychotherapeutische Dienstleistungen anbieten. Unter kontinuierlicher Beobachtung und Anleitung erfahrener Psychotherapeut:innen wird in Supervisionen die Qualität der Behandlungen sichergestellt und Fähigkeiten weiterentwickelt.

Weitere Angebote

Psychosoziale Beratung

Nicht in allen Fällen ist eine längerfristige Psychotherapie erforderlich. Die psychosoziale Beratung bietet unterstützende Begleitung für Menschen in belastenden Lebenssituationen. Im Fokus stehen praktische Lösungsansätze und bewährte Methoden zur Bewältigung aktueller Herausforderungen und zur Förderung persönlicher Ressourcen. Anders als in der Psychotherapie wird auf kurzfristige Unterstützung und alltagsnahe Hilfestellungen für ein verbessertes Wohlbefinden fokussiert.

Kinderbeistand

Kinderbeistände sind psychosozial geschulte Begleiter:innen. Als unabhängige und qualifizierte Vertrauenspersonen unterstützen und begleiten sie Kinder und Jugendliche für die Dauer eines pflegschaftsgerichtlichen Gerichtsverfahrens (Scheidung, Obsorge, Besuchsrecht).


Die Hauptaufgabe des Kinderbeistands besteht darin, dem Kind einen geschützten, neutralen Raum zu bieten, der ausschließlich ihm gehört. Dies beinhaltet vor allem die Einhaltung der Verschwiegenheit über alle Inhalte, die dem Kinderbeistand anvertraut werden. Die Aufgabe des Kinderbeistands umfasst zudem die Herstellung eines Vertrauensverhältnisses zum Kind, die Bereitstellung von Informationen über das Verfahren, die Begleitung durch den Prozess sowie die Unterstützung dabei, die Wünsche und Interessen des Kindes angemessen zu vertreten. Kinderbeistände fungieren gewissermaßen als „Sprachrohr des Kindes“ und erfüllen eine Informations- und Begleitfunktion.